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Ergebnismeldung im DFBnet
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Schiedsrichtergestellung §52

Jedes Spiel soll von einem geprüften und unbeteiligten Schiedsrichter geleitet werden.

Wie viele SR braucht mein Verein?

Jeder Verein hat für jede von ihn zu den Verbandsrundenspielen gemeldete Mannschaft (einschließlich Reserven, Frauen, Senioren, 7er- und 11er-Mannschaften der Jugend) vor Beginn des Spieljahres einen Schiedsrichter zu stellen. Ausgenommen hiervon sind D-, E-, und F-Junioren, sowie Juniorinnen Mannschaften. Bei Vereine der Landesliga und aller höheren Spielklassen (Herren), bei Vereine der Frauen-Bundesliga und Regionalliga, sowie der A- und B-Junioren Regionalliga, A-Junioren Oberliga und der A-Junioren-Verbandsstaffel erhöht sich die Zahl der zu stellenden Schiedsrichter um weiter zwei je Mannschaft dieser Spielklasse. Bei Spielgemeinschaften muss der federführende Verein den SR stellen.

Wann zählt mein Schiedsrichter?

Ein Schiedsrichter ist für meinen Verein anrechenbar, wenn er:

•15 Spiele geleitet hat, oder
•20 Spielbeobachtungen durchführte, oder
•10 Spiele geleitet und 10 Spielbeobachtungen durchgeführt hat

und außerdem noch mindestens vier Schulungen besucht hat, bei Neulingen reichen 2 Schulungsabende. Statt Spielbeobachtungen können Betreuungen von SR-Neulingen als PATE erfolgen. Schülerschiedsrichter und Jungschiedsrichter bis 18 Jahre reichen 12 Spiele. Als Stichtag hierfür gilt der 1. Juli sofern er das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet hat .

Was ist, wenn ich zu wenig SR habe?

Sollte ein Verein weniger Schiedsrichter haben als er benötigt, wird er vom Verband mit einer Geldstrafe belegt.

Was ist, wenn ich zu viel SR habe?

Sollte ein Verein zu viele Schiedsrichter haben, bekommt er vom Verband für jeden Schiedsrichter, den er zu viel hat, eine Prämie.

Was tun, wenn zu einem Spiel kein SR erscheint?

Aktive:

Tritt bei einem Verbandspiel der eingeteilte Schiedsrichter zur festgesetzten Zeit nicht an, so müssen sich die Vereine ernstlich darum bemühen, einen anderen Schiedsrichter zu finden. Ein anerkannter unbeteiligter Schiedsrichter, der sich zur Verfügung stellt, darf von keiner Seite abgelehnt werden. Stehen mehrere unbeteiligte, anerkannte SR zur Verfügung, müssen sich die beiden Vereine auf einen dieser SR einigen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Los. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift gilt das Spiel für den oder die ablehnenden Vereine als verloren.
Die Vereine können sich auf einen beteiligten oder nicht anerkannte n Schiedsrichter einigen. Wird wegen Fehlens eines unbeteiligten oder anerkannten Schiedsrichters ein Freundschaftsspiel ausgetragen, ist die Einigung auf ein Freundschaftsspiel vor dem Spiel schriftlich niederzulegen. Unterbleibt die schriftliche Festlegung, dann wird das Spiel im Zweifelsfall als Verbandsspiel gewertet. Über die Spielwertung entscheidet in jedem Fall die spielleitende Stelle.

Treten die verbandsseitig zu stellenden Schiedsrichter oder einer davon nicht an, so ist der SR des Spiels verpflichtet, unter den etwa zufällig als Zuschauer anwesenden SR und dem SR des Vorspiels Ersatz zu suchen. Gelingt dies nicht oder nur zum Teil, sind die SRA wie folgt zu stellen:

a) bei Fehlen von zwei Schiedsrichter-Assistenten stellt jeder Verein einen Schiedsrichter-Assistenten,
b) bei Fehlen eines Schiedsrichter-Assistents stellt der Platzverein den Ersatz
Demjenigen Verein, der dieser Pflicht nicht genügt, gilt das Spiel als verloren.

Bei Spielabbruch durch einen Verbandsschiedsrichter darf kein anderer Verbandsschiedrichter das Spiel fortsetzen.

Jugend:

Erscheint bei Jugendspielen (ausgenommen A-Junioren Oberliga und A-Junioren Verbandsstaffel) kein Verbandsschiedsrichter, so haben beide Jugendleiter, bzw. Mannschaftsbetreuer zu prüfen, ob ein geprüfter SR als Zuschauer anwesend ist und mit der Spielleitung beauftragt werden kann, im Zweifelsfall ist die Schiedsrichterprüfung nachzuweisen. Ist ein geprüfter SR, der keinem der beteiligten Vereine angehört, anwesend, ist ihm die Spielleitung zu übertragen. Steht kein geprüfter, unbeteiligter SR zur Verfügung, sondern nur ein geprüfter SR, der einem der beteiligten Vereine angehört, so ist er mit der Spielleitung zu beauftragen. Sofern beide Vereine einen geprüften SR stellen können und keine Einigung zustande kommt, so ist der dem Platzverein angehörende SR mit der Spielleitung zu beauftragen.
Sofern überhaupt kein geprüfter SR zur Verfügung steht, ist der Platzverein für die Gestellung eines Spielleiters verantwortlich.
Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften gilt das Spiel für den oder die schuldigen Vereine als verloren.

Der Vereins - Schiedsrichterbeauftragte

Die Funktion des Vereins-Schiedsrichter-Beauftragten gibt es seit 01.08.1993 beim Württembergischen Fußballverband. Es wurde im Verband erkannt, dass mehr denn je ein Bindeglied zwischen Verein und Schiedsrichtergruppe hergestellt werden sollte. Aufgrund des immer höher steigenden Schiedsrichter Mangels, sehr viele Vereine haben keine oder nur einen anrechenbaren Schiedsrichter im Schiedsrichter Soll, entstand diese neue Funktion im Verband. Der WFV hofft, dass dadurch die Interessen der Vereine sowie der Schiedsrichter-Gruppen gegenseitig besser genutzt werden können.

Vereinswechsel für Schiedsrichter

Jeder Schiedsrichter muss Mitglied eines dem WFV angeschlossenen Vereins sein; auf jeden Fall muss er Mitglied des Vereins sein, für welchen er für das jeweilige Spieljahr gewertet werden soll.

Will ein Schiedsrichter den Verein wechseln, muss er folgende Punkte beachten: beim bisherigen Verein per Einschreiben vor dem 30. Juni eines Spieljahres abmelden Anmeldung bei einem neuen Verein (Mitglied des WFV) Durchschrift der Abmeldung an den Gruppenobmann mit Vorlage des Einschreibebelegs Vorlage einer Bestätigung seines bisherigen Vereins, dass er sich abgemeldet hat ein Schiedsrichter kann für das jeweilige Spieljahr nur für den Verein gewertet werden, für den er am 1. Juli gemeldet war.